INSTITUT DER SELIGEN JUNGFRAU MARY
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Gesetzgebung zur Bekämpfung des Menschenhandels: Schutz von Kindern und Jugendlichen

Der Kinderhandel ist eine schwere Verletzung ihrer Rechte und beraubt sie ihrer Kindheit, ihres Wohlergehens und der Möglichkeit, ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

Die Arbeitsgruppe für Kinder und Jugendliche des NRO-Ausschusses zur Beendigung des Menschenhandels empfiehlt den Mitgliedstaaten, Gesetze zur Bekämpfung des Menschenhandels umzusetzen, die Kinder und Jugendliche schützen und ihre Behandlung als Opfer und nicht als Kriminelle vorschreiben.

Er fordert die Zivilgesellschaft auf, sich für die Ratifizierung und wirksame Umsetzung internationaler Rechtsvorschriften wie des Palermo-Protokolls und der Kinderrechtskonvention einzusetzen.

Sie fordert die Unternehmen auf, wachsam gegenüber dem Einsatz von Kinderarbeit in Lieferketten zu sein und die Umsetzung der Lieferanten in der Arbeitsumgebung zu überwachen. 

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