INSTITUT DER SELIGEN JUNGFRAU MARY
LORETO GENERALATE

Mit dem ECOSOC bei den Vereinten Nationen verbundene NGO
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Rat für wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit (ECOSOC)

Artikel 71 der Charta der Vereinten Nationen (UN) besagt, dass “Der Wirtschafts- und Sozialrat kann geeignete Vorkehrungen für Konsultationen mit Nichtregierungsorganisationen treffen, die mit Angelegenheiten in seinem Zuständigkeitsbereich befasst sind. Solche Vereinbarungen können mit internationalen Organisationen und gegebenenfalls mit nationalen Organisationen nach Rücksprache mit dem betreffenden Mitglied der Vereinten Nationen getroffen werden.”

Dies ebnete der Zivilgesellschaft den Weg, sich mit den Vereinten Nationen zu engagieren und einen beratenden Status zu erlangen. Es gibt drei Statuskategorien: Allgemeiner, Sonder- und Dienstplan-Beratungsstatus.

ECOSOC Die Akkreditierung ermöglicht uns die Teilnahme an UN-Verfahren durch:

  • Teilnahme an UN-Foren, Konferenzen, Kommissionen, Briefings
  • Schriftliche Stellungnahmen abgeben und mündliche Stellungnahmen abgeben
  • Sponsoring von Veranstaltungen innerhalb und in der Nähe des UN-Hauptquartiers
  • Treffen mit Diplomaten
  • Formelle oder informelle Empfehlungen zu neuen UN-Erklärungen und -Resolutionen während der Verhandlungen abgeben
  • Einreichung von Berichten und Kommentaren zu nationalen Überprüfungsprozessen (z. B. CEDAW, Voluntary National Reviews on SDGs, Universal Periodic Review at Human Rights Council)

Der IBVM/CJ-NGO wurde 2015 der Sonderkonsultativstatus ECOSOC zuerkannt.

Feature Image: Cecilia O’Dwyer ibvm, Cynthia Mathew cj, Francesca Torcasio Barberis (Praktikantin) und Soria Nongtdu ibvm (Direktorin von Rainbow Homes, Kolkata) bei der Kommission für soziale Entwicklung 2020.

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